Das Double-Opt-In-Verfahren

Das Double-Opt-In-Verfahren sorgt dafür, dass niemanden ungefragt eine E-Mail zugeschickt wird.  Das ist verboten und in Deutschland wird besonders intensiv darauf geachtet. Wer sich nicht daran hält, kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Wenn ein Interessent auf einer meiner Webseiten  in einem Formular seine E-Mail-Adresse eingibt und Informationen anfordert, muss ich in der ersten E-Mail, die ich ihm sende, zuerst fragen, ob er diese Infos auch wirklich möchte. Er könnte sich im Eingabefeld verschrieben oder bewusst eine falsche E-Mail-Adresse angegeben haben. Erst nachdem der tatsächliche E-Mail-Adressen-Inhaber auf einen sogenannten Bestätigungs-Link geklickt hat, gehen die eigentlichen Informationen an diese E-Mail-Adresse raus. Damit ist man als Versender der Information rechtlich auf der sicheren Seite, weil registriert wird, wann der Interessent auf den Bestätigungs-Link geklickt hat.

Hintergrund:
Windige und zwielichtige Online-Marketer haben kurz nach der Erfindung der E-Mail jede Menge E-Mail-Adressen eingesammelt und ihre Werbebriefe ungefragt an diese verschickt. Damit verstopften sie die Postfächer dieser E-Mailadressen und sorgten für jede Menge Frust. Diese Massenmails bezeichnet man als Spam oder Junk-Mails.
Heute lassen sich diejenigen Internet-Mailserver lokalisieren, von denen gigantische Mengen an E-Mails in kurzer Zeit versendet werden. Diese werden automatisch nach kurzer Zeit abgeschaltet.

Videotext:
Das Double-Opt-In-Verfahren wurde eingeführt, um die Menge der ungewünscht zugestellten E-Mails einzudämmen. Eigentlich kann jeder jedem eine E-Mail schreiben, wenn er die entsprechende Mailadresse hat. Im privaten Bereich ist das in Ordnung. Bei der kommerziellen Nutzung gibt es aber einen Haken. Eigentlich dürfen sie niemanden ungefragt eine E-Mail schreiben.


Nehmen wir mal an, sie wollen als Coach, Trainer oder Berater die Mailadressen von Interessenten mittels eines Webseiten-Funnels einsammeln. Sie erstellen eine Webseite mit einen interessanten Text und Grafiken und fügen der Seite noch ein Formular hinzu. Wenn ein Besucher ihrer Seite weitere Informationen zu diesem Thema erhalten möchte, kann er in diesem Formular seine E-Mail-Adresse eingeben, und die gewünschten Informationen werden ihm automatisiert zugeschickt. Dazu benötigen Sie eine Autoresponder-Software. 


Das sind Max und Maxi Mustermann. Ihre beiden E-Mail-Adressen unterscheiden sich durch genau einen Buchstaben. Maxi hat ihre Webseite gefunden und möchte weitere Infos von ihnen haben. Sie gibt im Textfeld ihre E-Mail-Adresse ein und klickt auf den Button „Unterlagen jetzt anfordern“.


Wenn ihr Autoresponder sofort die angeforderten Informationen verschickt, drohen ihnen in Deutschland Abmahnungen in einer Höhe von bis zu 2000 €. Sie haben keinen Beweis, dass Maxi ihre richtige Mailadresse in das Formular eingegeben hat. Wenn sie bei ihrem Vornamen den letzten Buchstaben vergessen hat, erhält Max Mustermann die Informationen, die er aber nicht angefordert hat. Und damit machen Sie sich strafbar, denn sie haben jemanden unaufgefordert eine E-Mail mit unerwünschten Informationen gesendet.


Damit sie sich als Versender sicher sein können, dass der Besucher auch tatsächlich der Inhaber der E-Mail-Adresse ist, schicken sie zuerst eine Bestätigungs-E-Mail an die eingegebene Mailadresse. Die Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail ist nicht strafbar. In dieser befindet sich ein Bestätigungs-Link, den der E-Mail-Adressen-Inhaber erst anklicken muss, um ihre weitergehenden Informationen zu erhalten.
Wenn sich jetzt Maxi vertippt, landet die Bestätigungs-E-Mail im Postfach von Max. Er wird sie höchstwahrscheinlich löschen, denn er hat keine Infos angefordert.


Hat sich Maxi nicht vertippt, öffnet sie die Bestätigungs-E-Mail, klickt auf den Bestätigungs-Link und erhält daraufhin die gewünschten Informationen.
Außerdem registriert der Autoresponder, wann der Klick auf den Bestätigungs-Link erfolgte, damit sie bei eventuell späteren Streitereien einen Beweis für die Eintragung vorlegen können.
Jetzt sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können mit ruhigen Gewissen ihr Online-Marketing weiterführen.

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